Finanzordnung

Finanzordnung der TSG Badenhausen
§ 1   Beiträge

Erwachsene                      4 Euro monatlich
Jugendliche (15-17 J.)      3 Euro monatlich
Kinder                               2 Euro monatlich

 

§ 2   Beitragsfälligkeiten

Der Jahresbeitrag ist bis zum 30.09. des laufenden Jahres zu entrichten. Neumitgliedern wird der anteilige Jahresbeitrag bis zum Ende des ersten Monats nach Beginn der Mitgliedschaft eingezogen.

 

§ 3   Beitragsminderungen und Beitragsausnahmen

a) Schüler und Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen auf Antrag und Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung den Beitrag für Jugendliche.
b) Kinder bis zu drei Jahren von denen ein Elternteil Vereinsmitglied ist, sind von der Beitragspflicht befreit. Jedes dritte und weitere Kind ist von der Beitragspflicht befreit, solange das älteste Kind das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat

 

§ 4   Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder

Für die Reinigung und Wartung der kleinen Turnhalle wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt.