{"id":114,"date":"2013-08-08T12:23:04","date_gmt":"2013-08-08T10:23:04","guid":{"rendered":"http:\/\/tsg-badenhausen.de\/?page_id=114"},"modified":"2024-10-08T23:09:27","modified_gmt":"2024-10-08T21:09:27","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tsg-badenhausen.de\/cms\/vereinsdaten\/satzung.html","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-size: 18px;\"><strong>Satzung der TSG Badenhausen <\/strong><\/span><br \/>\n<strong>\u00a7 1 \u00a0<\/strong> <strong>Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Der Verein f\u00fchrt den Namen Turn- und Sportgemeinschaft Badenhausen e. V. von 1957 (TSG Badenhausen)<br \/>\nund hat seinen Sitz in Badenhausen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 \u00a0<\/strong> <strong>Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Zweck des Vereins ist es, Sportarten wie Handball, Turnen, Leichtathletik, Gymnastik und Volleyball zu betreiben<br \/>\nund den Sport in seiner Gesamtheit zu f\u00f6rdern.<br \/>\nEr erstrebt durch Leibes\u00fcbungen und Jugendpflege die sittliche und k\u00f6rperliche Ert\u00fcchtigung seiner Mitglieder.<br \/>\nEr ist parteipolitisch, religi\u00f6s und rassisch neutral.<br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u00bbSteuerbe-<br \/>\ng\u00fcnstigte Zwecke\u00ab der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-<br \/>\nschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Es darf keine<br \/>\nPerson durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Ausgaben<br \/>\nbeg\u00fcnstigt werden. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins ist das Verm\u00f6gen zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken<br \/>\nzu verwenden. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des<br \/>\nFinanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3\u00a0\u00a0 Mitgliedschaft in anderen Organisationen<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Der Verein ist Mitglied im Nieders\u00e4chsischen Turnerbund und im Landessportbund Niedersachsen. Er regelt im<br \/>\nEinklang mit deren Satzungen seine Angelegenheiten selbst\u00e4ndig.<br \/>\nAls Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen ist der Verein gleichzeitig Mitglied derjenigen Fachverb\u00e4nde,<br \/>\ndie vom Verein betriebene Sportarten betreuen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4\u00a0\u00a0 Rechtsgrundlage<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Vereins werden ausschlie\u00dflich durch die vorliegende<br \/>\nSatzung sowie durch die Satzungen der in \u00a7 3 genannten Organisationen geregelt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 \u00a0\u00a0 Gliederung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Der Verein gliedert sich im Innenverh\u00e4ltnis in Abteilungen (Sparten) welche die ausschlie\u00dfliche Pflege einer Sport-<br \/>\nart betreiben. Jede Abteilung gliedert sich weiterhin in Unterabteilungen und zwar:<br \/>\na) Kinderabteilungen bis 14 Jahre<br \/>\nb) Jugendabteilungen von 15 bis 18 Jahr<br \/>\nc) Seniorenabteilungen ab 19 Jahre<br \/>\nJeder Abteilung steht ein oder stehen mehrere Abteilungsleiter (Spartenleiter) vor, die alle mit der Sportart der Ab-<br \/>\nteilung zusammenh\u00e4ngenden Fragen aufgrund dieser Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung regeln.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6\u00a0\u00a0 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede nat\u00fcrliche Person beiderlei Geschlechts auf Antrag erwerben, sofern sie sich<br \/>\nzur Beachtung dieser Satzungsbestimmungen durch deren Unterschrift bekennt. F\u00fcr Jugendliche unter 18 Jahren ist<br \/>\ndie nach BGB erforderliche Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ma\u00dfgebend.<br \/>\nDie Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vereinsvorstandes erworben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 \u00a0 Ehrenmitglieder<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Personen, die sich besonders um die F\u00f6rderung des Sportes innerhalb des Vereins verdient gemacht haben, k\u00f6nnen<br \/>\nauf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Jahreshauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<br \/>\nEhrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragsleistung befreit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 \u00a0 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Die Mitgliedschaft erlischt:<br \/>\na) durch Austritt aufgrund einer schriftlichen K\u00fcndigung unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von sechs Wochen<br \/>\nzum Schluss eines Kalenderjahres<br \/>\nb) durch Ausschluss aus dem Verein aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes.<br \/>\nDurch das Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft bleiben aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft zur Entstehung gelangte Verbindlichkeiten gegen\u00fcber dem Verein unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9\u00a0\u00a0 Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnde<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Die Ausschlie\u00dfung eines Mitgliedes kann nur in den nachstehend aufgef\u00fchrten F\u00e4llen erfolgen:<br \/>\na) wenn die in \u00a7 11 vorgesehenen Pflichten der Vereinsmitglieder gr\u00f6blich und schuldhaft verletzt werden<br \/>\nb) wenn das Mitglied seinem Verein gegen\u00fcber eingegangene Verbindlichkeiten, insbesondere seiner Verpflichtung<br \/>\nzur Beitragszahlung, trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt<br \/>\nc) wenn das Mitglied den Grunds\u00e4tzen der vorliegenden Satzung schuldhaft zuwiderhandelt, insbesondere gegen<br \/>\ndie ungeschriebenen Gesetze von Sitte, Anstand und Sportskameradschaft grob verst\u00f6\u00dft.<br \/>\nDem betroffenen Mitglied ist vor Beschlie\u00dfung des Ausschlusses Gelegenheit zu geben, sich in m\u00fcndlicher Ver-<br \/>\nhandlung vor dem Vorstand wegen des ihm zur Last gelegten Handelns zu rechtfertigen. Die Entscheidung ist dem<br \/>\nBetroffenen nebst Begr\u00fcndung mittels Einschreiben zuzustellen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10\u00a0\u00a0 Rechte der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Die Vereinsmitglieder sind insbesondere berechtigt<br \/>\na) durch Aus\u00fcbung des Stimmrechtes an den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung<br \/>\nteilzunehmen. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechtes sind nur Mitglieder \u00fcber 18 Jahre berechtigt. Das Stimmrecht<br \/>\nist nicht \u00fcbertragbar.<br \/>\nb) die Einrichtungen des Vereins nach Ma\u00dfgabe der hierf\u00fcr getroffenen Vereinbarungen zu nutzen<br \/>\nc) an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen sowie den Sport in allen Abteilungen aktiv auszu\u00fcben<br \/>\nd) vom Verein einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sportunfall zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11\u00a0\u00a0 Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Die Vereinsmitglieder sind insbesondere verpflichtet:<br \/>\na) die Satzungen des Vereins, des Landessportbundes Niedersachsen, der letzterem angeschlossenen Fach-<br \/>\nverb\u00e4nde, soweit sie deren Sportarten aus\u00fcben, sowie auch die Beschl\u00fcsse der genannten Organisationen<br \/>\nzu befolgen<br \/>\nb) nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln<br \/>\nc) die durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu entrichten<br \/>\nd) an allen sportlichen Veranstaltungen seiner Sportart nach Kr\u00e4ften mitzuwirken, zu deren Teilnahme er<br \/>\nsich zu Beginn einer Saison verpflichtet hat.<br \/>\ne) in allen aus der Mitgliedschaft zum Verein erwachsenen Rechtsangelegenheiten, sei es in Beziehung zu<br \/>\nanderen Mitgliedern des Vereins oder zu Mitgliedern der in \u00a7 3 genannten Organisationen, nach Ma\u00dfgabe<br \/>\nder in \u00a7 3 genannten Organisationen deren Sportgerichte in Anspruch zu nehmen und sich deren Entschei-<br \/>\ndungen zu unterwerfen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 \u00a0 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Organe des Vereins sind:<br \/>\na) die Mitgliederversammlung<br \/>\nb) der Vorstand<br \/>\nc) die Abteilungen (Sparten)<br \/>\nDie Mitgliedschaft in einem Vereinsorgan ist ein Ehrenamt. Allen ehrenamtlich T\u00e4tigen k\u00f6nnen die Auslagen,<br \/>\ninsbesondere f\u00fcr die Teilnahme an Sitzungen und Tagungen sowie die nachgewiesenen sonstigen Auslagen &#8211;<br \/>\nsoweit sie angemessen sind &#8211; erstattet werden. Gezahlt werden k\u00f6nnen auch T\u00e4tigkeitsverg\u00fctungen f\u00fcr Arbeits-<br \/>\nund Zeitaufwand und eine pauschalisierte Aufwandsentsch\u00e4digung. N\u00e4heres regelt die Finanzordnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Die den Mitgliedern bez\u00fcglich der Vereinsleitung zustehenden Rechte werden in der Mitgliederversammlung als<br \/>\noberstes Organ des Vereins ausge\u00fcbt. S\u00e4mtliche Mitglieder \u00fcber 18 Jahre haben eine Stimme. \u00dcbertragung des<br \/>\nStimmrechtes ist nicht zul\u00e4ssig. Mitgliedern unter 18 Jahren ist die Teilnahme zu gestatten.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung soll j\u00e4hrlich zwecks Beschlussfassung \u00fcber die in \u00a7 14 genannten Aufgaben einbe-<br \/>\nrufen werden. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden im Vereinsaushangkasten sowie durch Ank\u00fcndi-<br \/>\ngung in der Tagespresse unter Bekanntgabe der vorl\u00e4ufig festgesetzten Tagesordnung mit einer Einberufungsfrist<br \/>\nvon mindestens 14 Tagen.<br \/>\nAntr\u00e4ge zur Tagesordnung sind bis 5 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden einzu-<br \/>\nreichen.<br \/>\nAu\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unter Ber\u00fccksichtigung der obigen Vorschrift<br \/>\neinzuberufen, wenn ein dringender Grund vorliegt oder f\u00fcnfundzwanzig Prozent der Mitglieder sie beantragen.<br \/>\nDen Vorsitz der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der Vorsitzende. Das Verfahren der Beschlussfassung richtet sich<br \/>\nnach dem \u00a7 19. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind vom 1. Vorsitzenden, einem seiner Stellvertreter und<br \/>\ndem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 \u00a0 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Der Mitgliederversammlung steht die oberste Entscheidung in allen Vereinsangelegenheiten zu, soweit sie nicht<br \/>\nsatzungsgem\u00e4\u00df anderen Organen \u00fcbertragen ist.<br \/>\nIhrer Beschlussfassung unterliegt insbesondere:<br \/>\na) die Wahl der Vorstandsmitglieder<br \/>\nb) die Wahl von mindestens zwei Kassenpr\u00fcfern<br \/>\nc) die Ernennung von Ehrenmitgliedern<br \/>\nd) die Entlastung der Organe bez\u00fcglich der Jahresrechnung und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 \u00a0 Die Tagesordnung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung hat mindestens folgende Punkte zu umfassen:<br \/>\na) feststellen der Stimmberechtigten<br \/>\nb) Rechenschaftsbericht der Organmitglieder und der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nc) Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung<br \/>\nd) Neuwahlen<br \/>\ne) Antr\u00e4ge<br \/>\nDie Tagesordnung der Mitgliederversammlung wird jeweils nach den anfallenden Tagesordnungspunkten vom<br \/>\nVorstand erstellt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 \u00a0 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Der Vorstand setzt sich zusammen aus:<br \/>\na) dem Vorsitzenden<br \/>\nb) zwei stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\nc) dem Kassenwart<br \/>\nd) dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\nZum erweiterten Vorstand geh\u00f6ren:<br \/>\na) die Spartenleiter<br \/>\nb) die Jugendleiter<br \/>\nc) der Ger\u00e4tewart<br \/>\nd) der stellvertretende Kassenwart<br \/>\ne) der stellvertretende Schriftf\u00fchrer<br \/>\nf) der Pressewart<br \/>\ng) der F\u00e4hnrich<br \/>\nh) die Frauenwartinnen<br \/>\ni) der Wanderwart<br \/>\nDie Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt.<br \/>\nWiederwahl ist unbegrenzt zul\u00e4ssig. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende, die zwei stellver-<br \/>\ntretenden Vorsitzenden, der Kassenwart und der Schriftf\u00fchrer. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt.<br \/>\nJe zwei der anderen genannten Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17\u00a0\u00a0 Pflichten und Rechte des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">17.1 Aufgaben des Gesamtvorstandes Der Vorstand hat die Gesch\u00e4fte des Vereins nach den Vorschriften der<br \/>\nSatzung und nach Ma\u00dfgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse zu f\u00fchren. Der Vor-<br \/>\nstand ist erm\u00e4chtigt, beim Ausscheiden oder sonstiger dauernder Verhinderung von Mitgliedern der Vereins-<br \/>\norgane deren verwaistes Amt durch geeignete Mitglieder bis zur n\u00e4chsten Jahreshauptversammlung kommis-<br \/>\nsarisch zu besetzen.<br \/>\n17.2 Aufgaben der einzelnen Mitglieder<br \/>\n17.2.1 Der Vorsitzende vertritt den Verein nach innen und au\u00dfen, regelt das Verh\u00e4ltnis der Mitglieder unterein-<br \/>\nander und zum Verein. Er beruft und leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlung. Er hat die<br \/>\nAufsicht \u00fcber die gesamte Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vorstandes und aller Organe. Er unterzeichnet die genehmigten Sitzungsprotokolle von Mitgliederversammlungen sowie alle wichtigen und verbindlichen Schriftst\u00fccke.<br \/>\n17.2.2 Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle in allen vorbezeich-<br \/>\nneten Angelegenheiten nach Ma\u00dfgabe des Vorsitzenden oder des Restvorstandes.<br \/>\n17.2.3 Der Kassenwart verwaltet die Kassengesch\u00e4fte des Vereins und sorgt f\u00fcr die Einziehung der Beitr\u00e4ge. Er<br \/>\nf\u00fchrt die Mitgliederlisten. Der Kassenwart ist f\u00fcr die gesicherte Anlage und den Bestand des Vereinsverm\u00f6gens<br \/>\nverantwortlich. Bei einer Kassenrevision sind alle Ausgaben durch Belege, die vom Vorsitzenden anerkannt sein<br \/>\nm\u00fcssen, nachzuweisen.<br \/>\n17.2.4 Der Schriftf\u00fchrer erledigt den gesamten Schriftverkehr des Vereins. Er f\u00fchrt die Protokolle der Versamm-<br \/>\nlungen, die er zu unterschreiben hat. Er hat am Schluss eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres einen schriftlichen Jahres-<br \/>\nbericht vorzulegen, der in der Mitgliederversammlung verlesen wird.<br \/>\n17.2.5 Der Jugendleiter hat s\u00e4mtliche Jugendliche des Vereins zu betreuen, ohne R\u00fccksicht darauf, welche Sport-<br \/>\nart sie betreiben. Er hat die M\u00f6glichkeit, eine Jugendversammlung nach den Regeln des \u00a713 einzuberufen und<br \/>\ndurchzuf\u00fchren.<br \/>\n17.2.6 Der Ger\u00e4tewart hat das Vereinseigentum, die Sportger\u00e4te und die Ausr\u00fcstung verantwortlich zu verwalten<br \/>\nund in einem gebrauchsf\u00e4higen Zustand zu erhalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18 \u00a0 Die Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Die von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre zu w\u00e4hlenden Kassenpr\u00fcfer haben gemeinschaftlich mindestens<br \/>\neinmal im Jahr eine Kassenpr\u00fcfung vorzunehmen. Das Ergebnis ist auf der Mitgliederversammlung mitzuteilen.<br \/>\nDie Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein. Eine<br \/>\nWiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 19\u00a0\u00a0 Verfahren der Beschlussfassung aller Organe<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">S\u00e4mtliche Organe sind beschlussf\u00e4hig ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder, sofern die Ein-<br \/>\nberufung ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgt ist. Bei Beschl\u00fcssen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes m\u00fcssen 50 Prozent der Vorstandsmitglieder anwesend sein. Bei der Wertung der Stimmenabgaben werden Stimmenthaltungen nicht<br \/>\nber\u00fccksichtigt.<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich reicht die einfache Mehrheit. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Zwei-<br \/>\ndrittelmehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">\n<p><strong>\u00a7 20 \u00a0 Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 35px;\">Bei der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der TSG Badenhausen oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Verm\u00f6gen der TSG Badenhausen an den Verein \u201eElternhilfe f\u00fcr das krebskranke Kind G\u00f6ttingen e. V.\u201c, Am Papenberg 9, 37075 G\u00f6ttingen.<br \/>\nDer Verein \u201eElternhilfe f\u00fcr das krebskranke Kind G\u00f6ttingen e. V.\u201c darf das ihm \u00fcbertragene Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich f\u00fcr die F\u00f6rderung mildt\u00e4tiger Zwecke sowie die F\u00f6rderung des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens und der \u00f6ffentlichen Gesundheitspflege verwenden.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/tsg-badenhausen.de\/cms\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/TSG-Satzung-2024.pdf\">TSG-Satzung 2024<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der TSG Badenhausen \u00a7 1 \u00a0 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen Turn- und Sportgemeinschaft Badenhausen e. 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